- Nichtsesshaftenhilfe
- Nicht|sesshaftenhilfe,Wohnungslosenhilfe, im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach § 72 Bundessozialhilfegesetz, BSHG, und der dazu erlassenen Durchführungs-VO durch die örtlichen und überörtlichen Träger an Nichtsesshafte (allein stehende Wohnungslose) zu gewährende Hilfe. Im Vordergrund stehen Beratung über mögliche Maßnahmen, materielle Hilfen, Wohnraumbeschaffung, Hilfe zur Arbeitsplatzfindung, Schuldenregulierung usw. Die kommunalen und privaten Träger der Sozialarbeit bieten Beratungen und Dienstleistungen an, wie selbst organisiertes Leben und Wohnen, individuelle Wohnungsbetreuung oder teilstationäre arbeits- und sozialtherapeutische Hilfen. Eine besondere Bedeutung kommt der vorbeugenden Obdachlosenhilfe zu, die vermeiden will, dass Arbeitslosigkeit und Wohnungsnot entstehen. Koordinierend tätig ist die Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe e. V. in Bielefeld. (Obdachlose)
Universal-Lexikon. 2012.